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Jörn-Michael Miehe 2025-10-08 08:20:10 +00:00
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@ -290,7 +290,7 @@ i. Der diensthabende Moderator darf auch ohne Vieraugenprinzip einen Teilnehmer
i. Auch im Falle von Interessenskonflikten gemäß \ref{konflikte} darf der beteiligte Moderator, falls kein anderer Moderator verfügbar ist, selbst Löschungen in Beiträgen vornehmen, die eindeutig rechtswidrig sind.\ssemlabel{handlungsablauf:konflikt}
i. In den unter \ref{handlungsablauf:sperre} und \ref{handlungsablauf:konflikt} genannten Fällen sind die Entscheidungen im Nachhinein vom Moderationsteam zu überprüfen.\ssemlabel{handlungsablauf:pruefung}
i. Wenn kurzfristig gar kein Moderator verfügbar ist oder der diensthabende Moderator nicht einschreiten will, darf der Betreiber, der die rechtliche Verantwortung trägt, auch selbst aktiv werden und rechtswidrige Inhalte löschen.\ssemlabel{handlungsablauf:betreiber}
i. Auch in Situationen, die durch \ref{handlungsablauf:sperre} bis \ref{handlungsablauf:betreiber} nicht abgedeckt sind, gilt die allgemeine Regel, dass die zeitnahe Entfernung rechtswidriger Inhalte Priorität hat.
i. Auch in Situationen, die durch \ref{handlungsablauf:sperre} bis \ref{handlungsablauf:betreiber} nicht abgedeckt sind, gilt die allgemeine Regel, dass die zeitnahe Entfernung rechtswidriger Inhalte Priorität hat.
## Chat-Eingriff {#chateingriff}
Für den Chat gilt die Sonderregel, dass Posts von der Moderation nicht editiert werden sollen, da dadurch Beweise vernichtet würden.